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   VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330   

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https://dejure.org/2011,65841
VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330 (https://dejure.org/2011,65841)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.07.2011 - B 3 K 10.330 (https://dejure.org/2011,65841)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - B 3 K 10.330 (https://dejure.org/2011,65841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfung für Physiotherapeuten; Rechtsschutzbedürfnis für Notenverbesserung; Notenbildung im Benehmen mit den Fachprüfern; keine arithmetische Notenbildung; kein Anspruch auf Einsicht in Lösungshinweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Bayreuth, 06.02.2002 - B 6 K 01.454
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330
    Auf das Urteil des VG Bayreuth - Az. B 6 K 01.454 - werde verwiesen.

    Das VG Bayreuth habe in seinem Urteil vom 06.02.2002 Az. B 6 K 01.454 diese rein rechnerische Notenbildung gerügt.

    Ergänzend wurde ausgeführt, dass die Ausführungen in dem zitierten Urteil des VG Bayreuth B 6 K 01.454 zur Frage der Notenbildung für die Klägerin sprächen.

    Einer Festlegung der Gesamtnote des schriftlichen Teils im Rahmen einer Notenkonferenz steht auch nicht das Urteil des Gerichts vom 06.02.2002 - B 6 K 01.454 - entgegen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330
    Bei der Überprüfung der Bewertung ist ein prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum der Prüfer zu beachten, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/53 ff.; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 266).

    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben daher der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/51).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330
    Bei der Überprüfung der Bewertung ist ein prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum der Prüfer zu beachten, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/53 ff.; vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 266).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330
    Liegt der vom Prüfling geltend gemachte Prüfungsmangel vor oder ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Aufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch erneute Durchführung der Prüfung oder durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (BVerwG vom 16.03.1994 - 6 C 5/93, DVBl. 1994, 1356).
  • BVerwG, 06.02.1998 - 6 B 17.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330
    Der Prüfungsvorsitzende darf keinen inhaltlichen Einfluss auf die Benotung nehmen (vgl. BVerwG vom 06.02.1998 - 6 B 17/98 - zu § 14 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe der Krankenpflege - KrPflAPrV).
  • VG Arnsberg, 22.04.2005 - 13 K 3310/03

    Zulässigkeit der Verwendung von Dezimalwerten als Noten im Rahmen der staatlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.07.2011 - B 3 K 10.330
    Dabei wird der Beklagte auch zu überlegen haben, ob und inwiefern im Rahmen der o. g. Gesamtwürdigung bei der neu vorzunehmenden Notenbildung das Gewicht der Aufsichtsarbeiten der einzelnen Fächergruppen im Hinblick auf die unterschiedlichen Zeitvorgaben in § 12 Abs. 1 Satz 3 PhysTh-APrV zu berücksichtigen ist (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 22.04.2005, Az. 13 K 3310/03, juris).
  • VG Gießen, 13.02.2013 - 8 K 4241/11

    Prüfung für die Berufe in der Krankenpflege

    Der Vorsitzende ist insoweit an die übereinstimmende Notenvergabe durch die Fachprüfer gebunden; ein weiteres Benehmen mit den Fachprüfern braucht an dieser Stelle nicht hergestellt zu werden (vgl. VG Bayreuth, U. v. 25.07.2011 - B 3 K 10.330 -, juris, Rdnr. 70).
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